"Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht
auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft
und sein Geschlecht
ein Recht
auf schulische Bildung,
Erziehung und individuelle Förderung"
*Schulgesetz NRW Paragraph 1, Abs.1*
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"Es liegt nicht an den Kindern, den Normen der Schule zu entsprechen, es ist Aufgabe der Schule, der Verschiedenheit der Kinder Rechnung zu tragen."
(C.Freinet)
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