Verfasst von: Kiefner Sabine in September 29, 2009
Aus dem Schulgesetz
"Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht
auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft
und sein Geschlecht
ein Recht
auf schulische Bildung,
Erziehung und individuelle Förderung"
*Schulgesetz NRW Paragraph 1, Abs.1*
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